ELGA in der Apotheke

So profitieren Sie von der neuen e-Medikation!

Haben Sie schon die Schlagworte „ELGA“ und „e-Medikation“ gehört? Für uns in der Apotheke sind diese Begriffe bereits Realität. Das ändert auch für unsere Kunden einiges: Wir können Sie in Zukunft noch besser beraten! 

ELGA – ELektronische GesundheitsAkte – ermöglicht den Zugriff auf alle Ihre  gesundheitsrelevanten Informationen. Die e-Medikation ist eine wichtige Teilfunktion davon. Alle von ihrem Haus- oder Facharzt verordneten und in der Apotheke abgegebenen Medikamente werden dabei in der sogenannten e-Medikationsliste für ein Jahr gespeichert. Ärzte haben dadurch eine bessere Entscheidungsgrundlage für die Diagnose und die anschließende Therapie.

Wie geht e-Medikation in der Apotheke?

Durch das Scannen des Codes auf Ihrem vom Arzt verschriebenen Rezept können wir in der Apotheke die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente in Ihrer e-Medikationsliste speichern. Bei diesem Vorgang haben wir selbst keinen Zugriff auf die Liste. Den Zugriff erhalten wir erst dann, wenn Sie uns Ihre e-Card geben, damit wir zusätzlich rezeptfreie Arzneimittel zur Vermeidung von Wechselwirkungen in Ihrer e-Medikationsliste speichern.

Wann muss ich die e-Card in der Apotheke vorweisen?

Nur wenn Sie möchten, dass auch rezeptfreie Arzneimittel in Ihrer e-Medikationsliste gespeichert werden. Unsere Apotheke hat danach zwei Stunden lang einen Zugriff auf ihre Medikationsdaten.

Ersetzt die e-Medikation das Beratungsgespräch in der Apotheke?

Nein, im Gegenteil. Wenn wir einen Überblick über ihre aktuelle Medikation haben, können wir in der persönlichen Beratung noch besser auf ihren individuellen Gesundheitszustand eingehen. Damit sinkt für Sie das Risiko, Medikamente einzunehmen, die eine Wechselwirkung aufweisen oder versehentlich doppelt verschrieben wurden. Auch Nahrungsergänzungsmittel können die Wirkung Ihrer Arzneimittel beeinflussen.

Fünf Vorteile der e-Medikation auf einen Blick

  1. Ärzte, Apotheken und Sie selbst haben einen Überblick über alle verschriebenen Arzneimittel
  2. Wechselwirkungen und Doppelverschreibungen können von Ärztin/Arzt und von Apothekerin/ Apotheker besser erkannt werden
  3. Neue Verschreibungen berücksichtigen die bereits bestehende Medikation
  4. In der Apotheke können wir Sie besser beraten und noch gezielter mit den richtigen Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln versorgen
  5. Sie haben die volle Kontrolle über die gespeicherten Daten und können Ihre e-Medikationsliste auch selbst löschen