Personen, die sich von ELGA abgemeldet haben, können keine elektronischen Rezepte in die Apotheken schicken. Leider war die Ausgabe der Gratis Wohnzimmertests an die technische Umsetzung der ELGA gebunden. Das wurde jetzt geändert und auch von der ELGA abgemeldete Personen können sich Ihre Gratis- Tests in Ihrer Apotheke abholen. 

Die ELGA-Serviceline berät in Bezug auf die Möglichkeiten der ELGA-Teilnahme: des Widerspruchs (= Abmeldung)  bzw. des Widerrufs vom Widerspruch (= Wieder-Anmeldung). 

Bürgerinnen und Bürger, die sich von ELGA bzw. von e-Medikation abgemeldet haben, können sich jederzeit für ELGA oder nur für eine bestimmte ELGA-Funktion, z.B. e-Medikation wieder anmelden.

Die ELGA-Serviceline ist unter der Telefonnummer 050 124 4411 werktags von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr und unter der E-Mail info@elga-serviceline.at erreichbar.


Der Antrag kann auch über die folgenden Websites gestellt werden:
www.sozialministerium.at
www.gesundheit.gv.at
www.elga.gv.at

Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, können ein Bestätigungsschreiben bei der ELGA-Ombudsstelle in ihrem Bundesland auch telefonisch beantragen. 

Den betroffenen Personen wird dann postalisch ein Bestätigungsschreiben zur Verfügung gestellt. Das Bestätigungsschreiben berechtigt zur Abholung von Wohnzimmertests für drei Monate (monatliche Abstempelung durch die Apotheke bei Inanspruchnahme). Mit diesem Schreiben kann einmal pro Monat ein Kontingent von 5 Stück in einer öffentlichen Apotheke der freien Wahl bezogen werden.