Ab 19.5. wird es auch massive Erleichterungen geben. Wofür brauch ich noch einen negativen Schnelltest? Gültigkeit? Testen trotz Impfung?
Test-Gültigkeit von:
- Selbsttest mit digitaler Lösung: 24h
- Antigentest: 48h
- PCR-Test: 72h
- Point-of-Sale-Tests für das einmalige Betreten von Sportstätten, Betriebsstätten, Restaurants, Hotels oder einer Veranstaltung ergänzen das Angebot
Testausnahmen für genesene und geimpfte Menschen
- Personen, die mit Sars-Cov-2 infiziert waren, sind ab dem Zeitpunkt der Genesung ein halbes Jahr lang von der Testpflicht befreit (6 Monate Gültigkeit nach Absonderungsbescheid)
- Sobald die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen ist, werden auch geimpfte Menschen von der Testpflicht ausgenommen sein. Dies gilt ab Tag 22 nach der Erstimpfung. Akzeptiert werden die Impfungen von Biontech/ Pfizer, Moderna, Astra Zeneca und Johnson& Johnson. (Sputnik nicht!)
- Ein Antikörpertest gilt hingegen nur 3 Monate.
Getestet – Genesen – Geimpft
- Getestet: Personen, die getestet sind, können dies mit ihrem negativen Testergebnis nachweisen (PCR 72h, Schnelltest 48h, Selbsttests/ „Wohnzimmertests“ unter behördlicher Aufsicht 24h)
- Genesen: Absonderungsbescheid/ ärztlichen Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten durchgemachte Infektion; Antikörpertest: positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für 3 Monate gültig.
- Geimpft: gelber Impfpass, Impf-Kärtchen oder vorübergehend auch mit einem Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass nachweisbar.
Wann befreit die Impfung vom Testen?
- Die 1. Teilimpfung gilt ab dem 22. Tag bis maximal 3 Monate ab dem Tag der Impfung.
- Die 2. Teilimpfung verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate (somit insgesamt 9 Monate ab der 1. Teilimpfung).
- Impfstoffe, bei denen nur eine Teilimpfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.
Anerkannt werden von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassene Impfstoffe (daher Sputnik nicht!)