Wir können es kaum erwarten! Ab 19. Mai 2021 wird es in vielen Bereichen aufgrund des rückläufigen Infektionsgeschehens zu Öffnungsschritten kommen. Es werden auch in Wien die Gastronomie (Innen- und Außenbereiche), Kulturbetriebe, Hotels sowie die Bäder geöffnet. Wir haben die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst!

Gastronomie

  • FFP2-Maske mit Ausnahme des zugewiesenen Sitzplatzes 
  • Zutrittstests, Registrierungspflicht 
  • Eine Gästegruppe darf indoor max. 4 Erwachsene (+ dazugehörige Kinder) und outdoor max. 10 Personen umfassen
  • Sperrstunde ist um 22:00 Uhr

Kultur und Veranstaltungen

  • FFP2-Maske
  • Zutrittstests, Registrierungspflicht 
  • Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit maximal 3.000 und indoor mit maximal 
  • 1.500 Personen durchgeführt werden. 
  • Veranstaltungen ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen 
  • braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde. 
  • Sperrstunde ist um 22:00 Uhr

Handel

  • FFP2-Maske
  • Sperrstunde spätestens 21:00 Uhr 
  • Pro Kunde muss eine Fläche von 20 m2 zur Verfügung stehen. 
  • Keine Zutrittstests

Alten- und Pflegeheime, Spitäler

  • Maximal 3x Besucher pro Tag
  • Zutrittstests

Keine allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in der Nacht

  • Für die Zeit von 5:00 bis 22:00 Uhr gilt außerhalb des privaten Wohnbereichs: Im Freien sind Treffen von maximal 10 Personen möglich, Indoor von max. 4 Erwachsenen (+ Kindern). Für Treffen ab 11 Personen gelten die Veranstaltungsregelungen.

Sport

Indoor-Sportstätten: 

  • FFP2-Maske in den allgemeinen Bereichen (z.B. an der Rezeption, in der Umkleidekabine)
  • Zutrittstests, Registrierungspflicht
  • während der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die 
  • Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Kontaktsportarten wie Fußball wieder erlaubt

Outdoor-Sportstätten: 

  • Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich. 
  • Bei Kontakt- und Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen

 Point-of-Sale-Tests für das einmalige Betreten von Sportstätten, Betriebsstätten, Restaurants, Hotels oder einer Veranstaltung ergänzen das Angebot zu dem bereits bekannten Tests (Selbsttests 24h, Antigen Schnelltest 48h, PCR 72h)