Alles zum Grünen Pass Teil 1

Der Grüne Pass ist ein Sammelbegriff für einen einfachen, sicheren und überprüfbaren (digitalen) Nachweiseiner Corona Schutzimpfung, einer durchgemachten Infektion oder eines negativen Testergebnisses. 

Der Grüne Pass wird in 3 Phasen kommen:

  • Phase 1 ab 19. Mai 2021 – Bestehende Nachweise im Rahmen der Öffnungsschritte
  • Phase 2 ab Anfang Juni 2021 – Der Grüne Pass in Österreich
  • Phase 3 ab Ende Juni 2021 – Der Grüne Pass in der Europäischen Union

Phase 1 – 19. Mai

  • Getestet: Personen, die getestet sind, können dies mit ihrem negativen Testergebnis nachweisen (PCR 72h, Schnelltest 48h, Selbsttests/ „Wohnzimmertests“ unter behördlicher Aufsicht 24h)
  • Genesen: Absonderungsbescheid/ ärztlichen Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten durchgemachte Infektion; Antikörpertest: positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für 3 Monate gültig.
  • Geimpft: gelber Impfpass, Impf-Kärtchen oder vorübergehend auch mit einem Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass nachweisbar.

Wann befreit die Impfung vom Testen?

  • Die 1. Teilimpfung gilt ab dem 22. Tag bis maximal 3 Monate ab dem Tag der Impfung.
  • Die 2. Teilimpfung verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate (somit insgesamt 9 Monate ab der 1. Teilimpfung).
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Teilimpfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.

Anerkannt werden von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassene Impfstoffe (daher Sputnik nicht!)

Phase 2- Anfang Juni

Ab Anfang Juni werden in Österreich zusätzlich digitale Nachweise (Zertifikate mit individuellem QR-Code) zum Einsatz kommen, um die fortlaufenden Öffnungsschritte zu unterstützen. 

Es wird keine verpflichtende Nutzung der digital und analog verfügbaren Zertifikate mit QR-Code geben. Es wird weiterhin möglich sein, die bisher gängigen Nachweise wie einen Absonderungsbescheid oder den Impfpass aus Papier zu verwenden. Für prüfende Stellen etwa in Hotels oder Kulturinstitutionen ist der Scan eines QR-Codes allerdings einfacher und schneller möglich als die Kontrolle eines ausgefüllten Dokuments. 

Phase 3- Ende Juni

Innerhalb der Europäischen Union ist eine gegenseitige Anerkennung der Zertifikate grundsätzlich ab Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage (spätestens Ende Juni) möglich. Die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate dann auch auf EU-Ebene wird zur Erleichterung der Reisefreiheit beitragen