St. Hubertus Apotheke Kaisermühlen
Nachhaltigkeit in der Apotheke

Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Thema, das in allen Bereichen des Lebens eine Rolle spielt, einschließlich der Apotheken. Um nachhaltig zu arbeiten, können Apotheken verschiedene Maßnahmen ergreifen.

  1. Reduzierung von Abfällen: Apotheken können den Einsatz von Einwegverpackungen minimieren, indem sie auf umweltfreundlichere Alternativen wie recycelbare oder wiederverwendbare Materialien umsteigen. Außerdem können sie den Verbrauch von Papier und Plastik durch digitale Lösungen wie elektronische Rezepte und Dokumente reduzieren.
  2. Energieeffizienz: Apotheken können Energie sparen, indem sie energieeffiziente Beleuchtungssysteme installieren, Geräte mit niedrigem Energieverbrauch verwenden und die Raumtemperatur angemessen regulieren. Der Einsatz erneuerbarer Energiequellen wie Solarenergie kann ebenfalls zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks beitragen.
  3. Arzneimittelrücknahme und Entsorgung: Um Umweltverschmutzung zu vermeiden, sollten Apotheken Programme zur sicheren Rücknahme und Entsorgung von abgelaufenen oder nicht mehr benötigten Arzneimitteln anbieten. Dies gewährleistet eine ordnungsgemäße Entsorgung und verhindert die Freisetzung von Medikamentenrückständen in die Umwelt.
  4. Nachhaltige Beschaffung: Apotheken können ihre Lieferkette überprüfen und nachhaltige Optionen bevorzugen, wie zum Beispiel Produkte mit ökologischen Zertifizierungen oder von lokalen Lieferanten. Die Unterstützung von Herstellern, die umweltfreundliche Praktiken anwenden, trägt zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft bei.
  5. Aufklärung und Beratung: Apotheken haben eine wichtige Rolle bei der Aufklärung der Öffentlichkeit über nachhaltige Gesundheitspraktiken. Durch die Bereitstellung von Informationen zu umweltfreundlichen Verhütungsmethoden, umweltschonenden Verpackungen oder der Förderung von Recycling können Apotheken dazu beitragen, das Bewusstsein für nachhaltige Optionen zu stärken.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Nachhaltigkeit in der Apotheke durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden kann, darunter die Reduzierung von Abfällen, die Förderung von Energieeffizienz, die sichere Rücknahme von Arzneimitteln, die nachhaltige Beschaffung und die Aufklärung der Öffentlichkeit. Indem Apotheken diese Schritte umsetzen, können sie einen positiven Beitrag zur Umwelt leisten und die Nachhaltigkeit in ihrer Branche fördern.

Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und setzten Schritt für Schritt die oben genannten Punkte um oder machen uns Gedanken, wie wir in Zukunft nachhaltiger arbeiten können.

Knieprobleme beim Laufen

Knieprobleme können für Läufer sehr belastend sein. Schmerzen im Knie können verschiedene Ursachen haben, und es ist wichtig, die Ursache zu identifizieren, um eine geeignete Behandlung zu erhalten und Verletzungen zu vermeiden.

Eine der häufigsten Ursachen für Knieprobleme beim Laufen ist Überlastung. Wenn Sie zu schnell zu viel trainieren oder Ihre Laufintensität erhöhen, kann dies zu einer Überlastung der Knie führen, was zu Schmerzen und Verletzungen führen kann. Eine andere Ursache für Knieprobleme kann eine falsche Lauftechnik sein. Eine schlechte Ausrichtung des Körpers beim Laufen kann eine ungleichmäßige Belastung auf die Knie ausüben und zu Schmerzen führen.

Eine weitere mögliche Ursache für Knieprobleme beim Laufen sind biomechanische Faktoren. Eine unzureichende Flexibilität oder Mobilität in den Hüften, Knöcheln oder Füßen kann zu einer ungleichmäßigen Belastung der Knie führen. Beispielsweise kann eine unzureichende Hüftmobilität dazu führen, dass sich Ihre Knie nach innen drehen, was zu Schmerzen führen kann.

Es gibt auch bestimmte Risiken, die mit dem Laufen trotz Knieproblemen verbunden sind. Wenn Sie trotz Schmerzen im Knie laufen, besteht ein erhöhtes Risiko für weitere Verletzungen, die die Heilung verlangsamen können. Eine Verletzung des Meniskus, eines Bands oder der Knorpel im Knie kann längerfristige Auswirkungen auf Ihre Lauffähigkeit haben. Es ist daher wichtig, Ihre Knieverletzungen ernst zu nehmen und diese nicht zu ignorieren.

Wenn Sie Schmerzen im Knie haben, sollten Sie immer einen Arzt aufsuchen. Ein Arzt kann Ihnen helfen, die Ursache Ihrer Schmerzen zu identifizieren und eine geeignete Behandlung zu empfehlen. In einigen Fällen kann eine Physiotherapie hilfreich sein, um die Muskeln und Gelenke um das Knie herum zu stärken und zu dehnen, um die Belastung auf das Knie zu reduzieren.

Es gibt auch Übungen, die bei Knieproblemen helfen können. Eine der besten Übungen ist die Kniebeuge. Kniebeugen helfen dabei, die Muskeln um das Knie herum zu stärken und zu dehnen. Beginnen Sie mit einer leichten Belastung und erhöhen Sie allmählich die Intensität. Achten Sie darauf, Ihre Knie nicht zu überlasten und beenden Sie die Übung, wenn Sie Schmerzen verspüren.

Eine weitere nützliche Übung ist das Ausrollen der Beine mit einer Faszienrolle. Eine Faszienrolle ist ein Schaumstoffzylinder, der dazu verwendet wird, die Muskeln und das Gewebe um das Knie herum zu massieren und zu dehnen. Rollen Sie langsam über die betroffene Stelle und halten Sie den Druck an schmerzhaften Stellen für einige Sekunden. Diese Übung kann dazu beitragen, Schmerzen zu lindern und die Flexibilität und Mobilität im Knie zu verbessern

Alles zum Grünen Pass Teil 2
  • Welche Informationen enthält der Grüne Pass?
  • Wie erhält man ein Zertifikat/ den Grünen Pass?

Welche Informationen enthält der Grüne Pass?

Der Grüne Pass enthält Zertifikate über den „Corona Status “ einer Person. Jedes dieser Zertifikate wird mit einem individuellem QR-Code versehen sein, welcher die Grundlage für die Überprüfung durch die jeweils befugte Stelle bildet und somit eine Eintrittskarte für das Gasthaus, das Kino oder ein Fitnessstudio sein wird. Diese Zertifikate können einfach auf elektronischen Geräten gespeichert werden

Testzertifikat: Für Personen, die negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurden (z.B. in einer Teststraße, Apotheke etc.), wird das Zertifikat automatisch erstellt und der getesteten Person per E-Mail oder SMS zugeschickt. Die Gültigkeit richtet sich nach den jeweils festgelegten Zeiträumen laut Verordnung:

  • Ein PCR-Test gilt 72 Stunden. Der PCR-Test wird im Labor ausgewertet, zum Beispiel im Rahmen der Aktion “Alles gurgelt”. Das Testergebnis/den Testnachweis (Zertifikat) erhält man am Handy oder ausgedruckt.
  • Ein Antigen-Test, der in einer Teststraße oder Apotheke gemacht wird, gilt 48 Stunden. Das Testergebnis/den Testnachweis (Zertifikat) erhält man am Handy oder ausgedruckt.
  • Ein Selbsttest gilt 24 Stunden. Allerdings muss dieser Selbsttest in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden

Genesungszertifikat: Für Personen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben und in Österreich im EMS (Epidemiologisches Meldesystem) erfasst wurden, wird das Zertifikat automatisch erstellt und der genesenen Person über die Plattform gesundheit.gv.at zur Verfügung gestellt. 

Impfzertifikat: Für Personen, die in Österreich eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, wird das Zertifikat automatisch erstellt und der geimpften Person über den e-Impfpass (Zugang über gesundheit.gv.at) zur Verfügung gestellt. Die automatische Ausstellung erfolgt mit Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage Anfang Juni bzw. eventuell Ausdruck in der Apotheke.

Wie erhält man ein Zertfikat?

Analoges Zertifikat in Papierform: Alle Zertifikate des Grünen Passes können über die Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden oder die ELGA-Ombudsstellen kostenlos ausgedruckt werden. Für Personen, die sich bei den genannten Stellen ausweisen, wird eine Abfrage durchgeführt und die vorhandenen Zertifikate ausgedruckt. Impfzertifikate sind zusätzlich über die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erhältlich.

Digitales Zertifikat: Alle Zertifikate des Grünen Passes können mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte über Gesundheit.gv.at abgerufen werden. Daher sollte eine Handysignatur oder Bürgerkarte zeitgerecht beantragt werden. Digitale Zertifikate können auch von der entsprechenden Person ausgedruckt, analog mitgeführt und vorgezeigt werden.

Info: Die Bürgerkarte/Handy-Signatur kann auch ganz bequem von zuhause aus über FinanzOnline aktiviert werden:

  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf FinanzOnline an
  • Wählen Sie den Menüpunkt „Bürgerkarte/Handy-Signatur aktivieren“
  • Binnen weniger Tage erhalten Sie einen Bestätigungsbrief per Post.

Ab 19.Mai sollte auch ein Ausdruck des e-Impfpasses bei uns in der Apotheke möglich sein!.

Alles zum Grünen Pass Teil 1

Der Grüne Pass ist ein Sammelbegriff für einen einfachen, sicheren und überprüfbaren (digitalen) Nachweiseiner Corona Schutzimpfung, einer durchgemachten Infektion oder eines negativen Testergebnisses. 

Der Grüne Pass wird in 3 Phasen kommen:

  • Phase 1 ab 19. Mai 2021 – Bestehende Nachweise im Rahmen der Öffnungsschritte
  • Phase 2 ab Anfang Juni 2021 – Der Grüne Pass in Österreich
  • Phase 3 ab Ende Juni 2021 – Der Grüne Pass in der Europäischen Union

Phase 1 – 19. Mai

  • Getestet: Personen, die getestet sind, können dies mit ihrem negativen Testergebnis nachweisen (PCR 72h, Schnelltest 48h, Selbsttests/ „Wohnzimmertests“ unter behördlicher Aufsicht 24h)
  • Genesen: Absonderungsbescheid/ ärztlichen Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten durchgemachte Infektion; Antikörpertest: positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für 3 Monate gültig.
  • Geimpft: gelber Impfpass, Impf-Kärtchen oder vorübergehend auch mit einem Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass nachweisbar.

Wann befreit die Impfung vom Testen?

  • Die 1. Teilimpfung gilt ab dem 22. Tag bis maximal 3 Monate ab dem Tag der Impfung.
  • Die 2. Teilimpfung verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate (somit insgesamt 9 Monate ab der 1. Teilimpfung).
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Teilimpfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.

Anerkannt werden von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassene Impfstoffe (daher Sputnik nicht!)

Phase 2- Anfang Juni

Ab Anfang Juni werden in Österreich zusätzlich digitale Nachweise (Zertifikate mit individuellem QR-Code) zum Einsatz kommen, um die fortlaufenden Öffnungsschritte zu unterstützen. 

Es wird keine verpflichtende Nutzung der digital und analog verfügbaren Zertifikate mit QR-Code geben. Es wird weiterhin möglich sein, die bisher gängigen Nachweise wie einen Absonderungsbescheid oder den Impfpass aus Papier zu verwenden. Für prüfende Stellen etwa in Hotels oder Kulturinstitutionen ist der Scan eines QR-Codes allerdings einfacher und schneller möglich als die Kontrolle eines ausgefüllten Dokuments. 

Phase 3- Ende Juni

Innerhalb der Europäischen Union ist eine gegenseitige Anerkennung der Zertifikate grundsätzlich ab Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage (spätestens Ende Juni) möglich. Die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate dann auch auf EU-Ebene wird zur Erleichterung der Reisefreiheit beitragen