St. Hubertus Apotheke Kaisermühlen
Alles zum Grünen Pass Teil 2
  • Welche Informationen enthält der Grüne Pass?
  • Wie erhält man ein Zertifikat/ den Grünen Pass?

Welche Informationen enthält der Grüne Pass?

Der Grüne Pass enthält Zertifikate über den „Corona Status “ einer Person. Jedes dieser Zertifikate wird mit einem individuellem QR-Code versehen sein, welcher die Grundlage für die Überprüfung durch die jeweils befugte Stelle bildet und somit eine Eintrittskarte für das Gasthaus, das Kino oder ein Fitnessstudio sein wird. Diese Zertifikate können einfach auf elektronischen Geräten gespeichert werden

Testzertifikat: Für Personen, die negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurden (z.B. in einer Teststraße, Apotheke etc.), wird das Zertifikat automatisch erstellt und der getesteten Person per E-Mail oder SMS zugeschickt. Die Gültigkeit richtet sich nach den jeweils festgelegten Zeiträumen laut Verordnung:

  • Ein PCR-Test gilt 72 Stunden. Der PCR-Test wird im Labor ausgewertet, zum Beispiel im Rahmen der Aktion “Alles gurgelt”. Das Testergebnis/den Testnachweis (Zertifikat) erhält man am Handy oder ausgedruckt.
  • Ein Antigen-Test, der in einer Teststraße oder Apotheke gemacht wird, gilt 48 Stunden. Das Testergebnis/den Testnachweis (Zertifikat) erhält man am Handy oder ausgedruckt.
  • Ein Selbsttest gilt 24 Stunden. Allerdings muss dieser Selbsttest in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden

Genesungszertifikat: Für Personen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben und in Österreich im EMS (Epidemiologisches Meldesystem) erfasst wurden, wird das Zertifikat automatisch erstellt und der genesenen Person über die Plattform gesundheit.gv.at zur Verfügung gestellt. 

Impfzertifikat: Für Personen, die in Österreich eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, wird das Zertifikat automatisch erstellt und der geimpften Person über den e-Impfpass (Zugang über gesundheit.gv.at) zur Verfügung gestellt. Die automatische Ausstellung erfolgt mit Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage Anfang Juni bzw. eventuell Ausdruck in der Apotheke.

Wie erhält man ein Zertfikat?

Analoges Zertifikat in Papierform: Alle Zertifikate des Grünen Passes können über die Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden oder die ELGA-Ombudsstellen kostenlos ausgedruckt werden. Für Personen, die sich bei den genannten Stellen ausweisen, wird eine Abfrage durchgeführt und die vorhandenen Zertifikate ausgedruckt. Impfzertifikate sind zusätzlich über die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erhältlich.

Digitales Zertifikat: Alle Zertifikate des Grünen Passes können mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte über Gesundheit.gv.at abgerufen werden. Daher sollte eine Handysignatur oder Bürgerkarte zeitgerecht beantragt werden. Digitale Zertifikate können auch von der entsprechenden Person ausgedruckt, analog mitgeführt und vorgezeigt werden.

Info: Die Bürgerkarte/Handy-Signatur kann auch ganz bequem von zuhause aus über FinanzOnline aktiviert werden:

  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf FinanzOnline an
  • Wählen Sie den Menüpunkt „Bürgerkarte/Handy-Signatur aktivieren“
  • Binnen weniger Tage erhalten Sie einen Bestätigungsbrief per Post.

Ab 19.Mai sollte auch ein Ausdruck des e-Impfpasses bei uns in der Apotheke möglich sein!.

Alles zum Grünen Pass Teil 1

Der Grüne Pass ist ein Sammelbegriff für einen einfachen, sicheren und überprüfbaren (digitalen) Nachweiseiner Corona Schutzimpfung, einer durchgemachten Infektion oder eines negativen Testergebnisses. 

Der Grüne Pass wird in 3 Phasen kommen:

  • Phase 1 ab 19. Mai 2021 – Bestehende Nachweise im Rahmen der Öffnungsschritte
  • Phase 2 ab Anfang Juni 2021 – Der Grüne Pass in Österreich
  • Phase 3 ab Ende Juni 2021 – Der Grüne Pass in der Europäischen Union

Phase 1 – 19. Mai

  • Getestet: Personen, die getestet sind, können dies mit ihrem negativen Testergebnis nachweisen (PCR 72h, Schnelltest 48h, Selbsttests/ „Wohnzimmertests“ unter behördlicher Aufsicht 24h)
  • Genesen: Absonderungsbescheid/ ärztlichen Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten durchgemachte Infektion; Antikörpertest: positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für 3 Monate gültig.
  • Geimpft: gelber Impfpass, Impf-Kärtchen oder vorübergehend auch mit einem Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass nachweisbar.

Wann befreit die Impfung vom Testen?

  • Die 1. Teilimpfung gilt ab dem 22. Tag bis maximal 3 Monate ab dem Tag der Impfung.
  • Die 2. Teilimpfung verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate (somit insgesamt 9 Monate ab der 1. Teilimpfung).
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Teilimpfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.

Anerkannt werden von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassene Impfstoffe (daher Sputnik nicht!)

Phase 2- Anfang Juni

Ab Anfang Juni werden in Österreich zusätzlich digitale Nachweise (Zertifikate mit individuellem QR-Code) zum Einsatz kommen, um die fortlaufenden Öffnungsschritte zu unterstützen. 

Es wird keine verpflichtende Nutzung der digital und analog verfügbaren Zertifikate mit QR-Code geben. Es wird weiterhin möglich sein, die bisher gängigen Nachweise wie einen Absonderungsbescheid oder den Impfpass aus Papier zu verwenden. Für prüfende Stellen etwa in Hotels oder Kulturinstitutionen ist der Scan eines QR-Codes allerdings einfacher und schneller möglich als die Kontrolle eines ausgefüllten Dokuments. 

Phase 3- Ende Juni

Innerhalb der Europäischen Union ist eine gegenseitige Anerkennung der Zertifikate grundsätzlich ab Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage (spätestens Ende Juni) möglich. Die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate dann auch auf EU-Ebene wird zur Erleichterung der Reisefreiheit beitragen

Wohnzimmertests: 10 Stück statt wie bisher 5 Stück- Ab 1. Juni 2021

Die Anzahl der monatlich abzugebenden Wohnzimmertests wird ab 1. Juni 2021 von fünf auf zehn Stück pro Monat (2 Packungen a 5 Stück) pro Versichertem erhöht. Die Erhöhung des Kontingents für Wohnzimmertests steht im Zusammenhang mit den geplanten Öffnungsschritten ab 19. Mai 2021. Es soll demnächst eine rechtliche Grundlage für die Anerkennung von Selbsttests mit digitaler Lösung als Zutrittstests geschaffen werden. (maximal 24h alter Selbsttest). 

Kostenlose Antigen Schnelltests in der Apotheke- Verlängerung bis 31.August 2021

In einer Sondersitzung des Nationalrats wurde die Verlängerung der Durchführung von kostenlosen Antigen Schnelltests in der Apotheke beschlossen. Apotheken können somit Schnelltests bis 31. August 2021 kostenlos anbieten. Wie lange jede Apotheke das Angebot anbieten, hängt von der Nachfrage ab. 

Geplante Öffnungsschritte ab 19.5.21

Wir können es kaum erwarten! Ab 19. Mai 2021 wird es in vielen Bereichen aufgrund des rückläufigen Infektionsgeschehens zu Öffnungsschritten kommen. Es werden auch in Wien die Gastronomie (Innen- und Außenbereiche), Kulturbetriebe, Hotels sowie die Bäder geöffnet. Wir haben die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst!

Gastronomie

  • FFP2-Maske mit Ausnahme des zugewiesenen Sitzplatzes 
  • Zutrittstests, Registrierungspflicht 
  • Eine Gästegruppe darf indoor max. 4 Erwachsene (+ dazugehörige Kinder) und outdoor max. 10 Personen umfassen
  • Sperrstunde ist um 22:00 Uhr

Kultur und Veranstaltungen

  • FFP2-Maske
  • Zutrittstests, Registrierungspflicht 
  • Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit maximal 3.000 und indoor mit maximal 
  • 1.500 Personen durchgeführt werden. 
  • Veranstaltungen ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen 
  • braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde. 
  • Sperrstunde ist um 22:00 Uhr

Handel

  • FFP2-Maske
  • Sperrstunde spätestens 21:00 Uhr 
  • Pro Kunde muss eine Fläche von 20 m2 zur Verfügung stehen. 
  • Keine Zutrittstests

Alten- und Pflegeheime, Spitäler

  • Maximal 3x Besucher pro Tag
  • Zutrittstests

Keine allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in der Nacht

  • Für die Zeit von 5:00 bis 22:00 Uhr gilt außerhalb des privaten Wohnbereichs: Im Freien sind Treffen von maximal 10 Personen möglich, Indoor von max. 4 Erwachsenen (+ Kindern). Für Treffen ab 11 Personen gelten die Veranstaltungsregelungen.

Sport

Indoor-Sportstätten: 

  • FFP2-Maske in den allgemeinen Bereichen (z.B. an der Rezeption, in der Umkleidekabine)
  • Zutrittstests, Registrierungspflicht
  • während der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die 
  • Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Kontaktsportarten wie Fußball wieder erlaubt

Outdoor-Sportstätten: 

  • Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich. 
  • Bei Kontakt- und Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen

 Point-of-Sale-Tests für das einmalige Betreten von Sportstätten, Betriebsstätten, Restaurants, Hotels oder einer Veranstaltung ergänzen das Angebot zu dem bereits bekannten Tests (Selbsttests 24h, Antigen Schnelltest 48h, PCR 72h)